Greifswald, den 28.2.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie über die neuen Regelungen, die durch die Änderungen der Schul-Corona-Verordnung sowie im Hygieneplan Schulen des Landes zum 7.3.2022 eintreten werden, informieren.
- Zusätzliche Ausnahmen von der Maskenpflicht: Die Maskenpflicht ist im Freien für alle Schüler grundsätzlich aufgehoben. Sie ist ebenfalls aufgehoben, während sich die Schüler im Unterricht an Ihrem Platz befinden, nicht aber, wenn Sie sich im Unterrichtsraum bewegen. Außerdem gilt die Aufhebung der Maskenpflicht für alle schulzugehörigen Personen, die sich im Freien aufhalten. Die Maskenpflicht besteht weiterhin innerhalb der Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird aber weiterhin empfohlen.
- Definierte Gruppen: Die Bildung von definierten Gruppen entfällt. Damit entfällt die Pflicht der Schüler sich in den Hofbereichen aufzuhalten, die für einzelne Jahrgänge festgelegt waren. Dies gilt insbesondere auch für das Kleinsportfeld. Auch die Reglementierung der Essenzeiten entfällt hiermit. Ebenso entfällt die festgelegte Dauer der Zwischenpausen in den Unterrichtsblöcken. Der Wahlpflicht-, Projektkurs- und Ganztagsunterricht unterliegt keinen Beschränkungen hinsichtlich der Zuordnung zu einzelnen Klassenstufen mehr.
- Essenzeiten: Die beiden Zeiträume für die Esseneinnahme sind die 2. Hofpause und die Mittagspause nach dem 3. Block. Die 2. Hofpause ist wie früher vorrangig den Fahrschülern vorbehalten.
- Regelungen für den Zugang zu den Toilettenbereichen und zur Wegeführung: Alle diesbezüglichen Beschränkungen sind aufgehoben.
- Mindestabstand: Der Mindestabstand im Freien ist aufgehoben.
- Testregime: Das Testregime bleibt unverändert. Eine Veränderung ist zum 20.3.22 avisiert. Ich werde rechtzeitig informieren.
- Schulsportliche Wettbewerbe: Diese können unter Beachtung weiterer Vorschriften, z.B. von Hallenbetreibern wieder durchgeführt werden.
- Schülercafés: Wir prüfen zur Zeit, ob die Cafés wieder eröffnet werden können.
- Regelungen beim Auftreten von Coronafällen: Es bleibt bei den bestehenden Regelungen im Rahmen der sogenannten Schulquarantäne. Für die betroffenen Klassen bzw. Kurse gilt für die auf den letzten Kontakttag folgenden fünf Tage:
- Es erfolgt ein täglicher Schnelltest.
- Es gilt im gesamten Schulgebäude (auch während des Unterrichts) und auf dem gesamten Schulgelände (auch in den Hofpausen) Maskenpflicht.
- Es erfolgt kein gemeinsamer Unterricht mit Schülern, die nicht zu dieser Klasse bzw. diesem Kurs gehören.
- Diesen Klassen bzw. Kursen werden gesonderte Essenzeiten und Hofbereiche zugewiesen.
Alle weiteren Regelungen nach Hygieneplan bleiben unverändert in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 13.5.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
die Schul-Corona-Verordnung ist erneut geändert worden, u.a. hierüber möchte ich Sie kurz informieren.
- Maskenpflicht: Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht. Auch für den Fall, dass in einer Klasse bzw. in einem Kurs ein positiver Fall aufgetreten ist, besteht keine Maskenpflicht mehr. In diesem Fall wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes durch das LAGuS dringend empfohlen. Die Maskenpflicht kann nur wieder eingeführt werden, wenn der Landtag für die betreffende Gebietskörperschaft eine epidemiologische Gefahrenlage feststellt.
- Testregime: Das Testregime hat sich nicht verändert. Testungen finden nur noch anlassbezogen in der Häuslichkeit statt. Bei Vorliegen von mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen, wie zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen, ist eine Testung in der Häuslichkeit mittels eines anerkannten Antigen-Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine erneute Testung an jedem weiteren zweiten Tag notwendig. Nach einem negativen Testergebnis ist der Schulbesuch weiterhin möglich. Die Unterscheidung zwischen leichten und schweren Symptomen erfolgt nicht mehr.
- Verhalten bei positiven Testergebnissen: Sofern das Testergebnis eines Antigen-Selbsttests positiv ausfällt, ist das Betreten der Schule nur nach einem negativen PCR-Test gestattet. Nach Beendigung einer behördlich angeordneten Absonderung aufgrund einer Erkrankung an COVID-19 ist kein negativer Test zum Betreten der Schule notwendig.
- Kontaktpersonenmanagement: Falls in einer Klasse bzw. in einem Kurs ein positiver Fall aufgetreten ist, besteht die dringende Empfehlung des LAGuS zur Durchführung eines täglichen Selbsttests für fünf Tage nach dem letzten Kontakttag. Hierzu werden die Schüler von uns im erforderlichen Umfang zusätzlich mit Testsets versorgt.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Am 15.02.2022 wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen:
Ein Auszug aus der Mitteilung: "In einem ersten Schritt soll ab dem 7. März die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben werden. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss der Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten."
Mehr Informationen, wie es weitergeht entnehmen Sie bitte dem oben verlinkten Schreiben und nächsten Rundbriefen unserer Schulleitung in den kommenden Wochen, die wie üblich an dieser Stelle zu finden sein werden.
Greifswald, den 27.4.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie über die neuen Regelungen, die durch die Änderungen der Schul-Corona-Verordnung nunmehr gelten, informieren.
- Maskenpflicht: Es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird aber weiterhin empfohlen. Ausnahmen ergeben sich weiterhin aufgrund des Kontaktpersonenmanagements (s 7.).
- Mindestabstand: Der Mindestabstand ist aufgehoben.
- Testregime: Das Testregime ist ab kommender Woche grundsätzlich neu geregelt. Testungen finden nur noch anlassbezogen in der Häuslichkeit statt. Diese Testung ist nur beim Auftreten von leichten Symptomen (s.4.) durchzuführen, möglichst am ersten und dritten Tag nach Symptombeginn. Bei negativem Ergebnis ist ein Schulbesuch möglich. Am Freitag, dem 29.4.2022, erhalten alle Schüler von der Schule für mindestens fünf Wochen Testsets mit nach Hause (10 Testsets). Schüler, die am Freitag nicht in der Schule sind, holen sich die Testsets schnellstmöglich im Sekretariat ab.
- Leichte Symptome: Leichte Symptome sind: leichte Erkältungssymptome, Symptome, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust etc.
- Schwere Symptome: Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.
- Hot-Spot-Regelungen: Falls eine Gebietskörperschaft (z.B. unser Landkreis) durch Beschluss des Landtags zum Hot-Spot-Gebiet erklärt wird, treten die bisher geltenden Regelungen zur Maskenpflicht wieder in Kraft. In diesem Fall werde ich Sie umgehend informieren.
- Kontaktpersonenmanagement: Es bleibt bei den Regeln der sogenannten Schulquarantäne, falls in einer Klasse bzw. einem Kurs ein positiver Fall aufgetreten ist. Insbesondere erfolgt für fünf Wochentage nach dem letzten Kontakt ein täglicher Test und es gilt für die betroffenen Klassen bzw. Kurse Maskenpflicht während der gesamten Schulzeit.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 1.2.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie über die neuen Regelungen in Bezug auf den Start in das 2. Schulhalbjahr informieren.
- Erklärung zum Reiseverhalten: Zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde werden von allen Schülern die „Erklärung zum Reiseverhalten“ (zum Downloaden hier klicken) eingesammelt. Diese wird allen Schülern bei der Zeugnisausgabe mitgegeben. Sie findet sich auch auf der Homepage, für Schüler, die nicht an der Zeugnisausgabe teilnehmen, müsste die Erklärung dort heruntergeladen werden. Schüler, deren Unterricht am 21.2. später beginnt oder Schüler, die an diesem Tag fehlen, legen die Erklärung vor ihrer jeweils ersten Unterrichtsstunde im Sekretariat vor. Liegt dieses Dokument nicht vor, werden die betreffenden Schüler aus dem Unterricht genommen und die Erziehungsberechtigten verständigt, um das Formular nachzureichen oder die Schüler abzuholen. Hinweise zu den aktuellen Hochrisiko- und Variantengebieten finden Sie unter RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI. Eine Reise in Gebiete, die eine Quarantäne von Schülern nach sich ziehen, stellen eine Verletzung der Schulpflicht dar, sofern dies bereits bei Reiseantritt bekannt ist. Beachten Sie auch die Ausnahmeregeln bzgl. der Quarantänepflicht.
- Test- und Maskenpflicht: Hier gibt es keine Änderungen.
- Mantelverordnung: Es ist von einer neuen Mantelverordnung auszugehen. Diese wird neben den Fragen der Leistungsermittlung und -bewertung auch die Fragen der Versetzung und der Prüfungen behandeln. Ich werde Sie nach Veröffentlichung der Verordnung über alle wesentlichen Fragen informieren.
- Betriebspraktikum Klasse 10: Nachdem in den beiden letzten Wochen vor Ferienbeginn das Betriebspraktikum der Klasse 9 bisher im Wesentlichen problemlos stattgefunden hat, gehe ich auch für die Klasse 10 nach den Ferien von einer regulären Durchführung aus. Schüler, die z.B. aufgrund einer kurzfristigen Absage, nicht an dem Praktikum teilnehmen können, melden sich bitte zu Beginn der 1. Stunde am 21.2.2022 im Sekretariat. Informieren Sie in diesem Fall, sobald Ihnen derartiges bekannt wird, per Mail die Klassenleiter. Die Form der Beschulung entscheiden wir dann nach Sachlage.
- Änderungen im Stundenplan: Aufgrund des Ausscheidens von Lehrkräften, einer voraussichtlichen Neueinstellung und Veränderungen bei den Referendaren wird es für das 2. Halbjahr einen geänderten Stundenplan geben. Dies kann alle Klassen betreffen, auch die nicht unmittelbar von den Personaländerungen betroffenen Klassen. Alle Schüler schauen bitte daher spätestens am 20.2.2022 in Moodle, um sich zu informieren.
Ich bitte alle Schüler auch auf die Homepage zu schauen, ob sich weitere Änderungen, z.B. der Corona-Regeln, ergeben haben.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 17.1.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
der Landrat hat nunmehr eine neue Allgemeinverfügung u.a. zur Quarantänedauer erlassen. Es ist mir auch eine diesbezügliche Mail des Gesundheitsamts zugegangen, die sich konkret auf die Situation an unserem Gymnasium bezieht. Die neuen Regelungen haben folgende Auswirkungen.
- Alle Lehrkräfte, die in der Woche vom 3.-7.1 . den letzten Kontakt zu einem Infizierten hatten, befinden ab morgen nicht mehr in Quarantäne und erscheinen wieder zum Präsenzunterricht. Der Vertretungsplan wird von Herrn Gallert zur Zeit angepasst, bitte schauen Sie heute abend noch einmal auf den Vertretungsplan.
- Für die betroffenen Schüler der Klasse 8C endete die Quarantäne heute auch nach der alten Rechtslage, wir erwarten diese Klasse morgen wieder vollständig zurück im Präsenzunterricht.
- Nach der neuen Rechtslage ist auch für die anderen beiden Klassen die Quarantäne bereits mit Ablauf des heutigen Tages beendet. Aufgrund der heute fortgeschrittenen Zeit wird morgen in der 8B und 9D noch Distanzunterricht erteilt. Die Quarantäne (z.B. für das Freizeitverhalten) gilt aber bereits am Dienstag nicht mehr.
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 7.1.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie über die Auswirkungen von zwei positiven Testergebnissen in der Schülerschaft informieren.
- In beiden Fällen handelt es sich um die Omikron-Variante des Virus. Daher hat das Gesundheitsamt auf Grundlage der aktuellen Allgemeinverfügung vom 13.12.2021 des Landkreises Vorpommern-Greifswald abweichende Anordnungen getroffen.
- Für alle Schüler der beiden betroffenen Klassen (8B und 9D) wurde Quarantäne angeordnet. Ebenso wurde für insgesamt 13 Lehrkräfte, die im Kontaktzeitraum in den Klassen unterrichtet haben, Quarantäne angeordnet. Dasselbe gilt für alle Schüler der 8C, die am gemeinsamen Spanischunterricht teilgenommen haben. Die Schüler dieser drei Klassen wurden von uns informiert und dann zu Beginn der 5. Stunde nach Hause geschickt.
- Grundsätzlich ist der letzte Kontakttag zu einem positiven Covid-19-Fall Grundlage zur Berechnung des Quarantänezeitraums. Aufgrund eines Folgefalls in der 8B dauert die Quarantäne nach einer Mitteilung des Gesundheitsamts an mich einheitlich für alle Schüler bis einschließlich dem 21.1.2022. Nach einer weiteren Auskunft des Gesundheitsamts gilt für die Klasse 9D einheitlich, dass die Quarantäne bis einschließlich 19.1.2022 gilt. Für die betroffenen Schüler der 8C gilt nach dieser Auskunft, dass die Quarantäne einheitlich bis zum 17.1.2022 dauert. Am nächstfolgenden Unterrichtstag beginnt dann wieder der Unterricht in Präsenz in den betreffenden Klassen.
- Die Klassen 8B und 9D werden ab Montag, 10.1.2022 in Distanz unterrichtet. Alle Schüler sind verpflichtet, mit dem Distanzunterricht pünktlich am Montag in der 1. Stunde zu beginnen und sich dann in Moodle in dem jeweiligen Kurs anzumelden.
- Dasselbe gilt für die komplette Klasse 8C, auch für die nicht in Quarantäne befindlichen Schüler. Es ist uns unterrichtsorganisatorisch nicht möglich, diese Klasse je zur Hälfte in Präsenz und in Distanz zu unterrichten.
- Alle Schüler der übrigen Klassen und Kurse informieren sich am Sonntagabend über den Vertretungsplan. Wir werden trotz der Tatsache, dass auch 13 Lehrkräfte in Quarantäne sind, versuchen, für die übrigen Schüler den Unterricht in Präsenz so gut es geht aufrecht zu erhalten. Dabei wird es aber sicher zu Einschränkungen kommen.
- Möglicherweise ändern sich noch die Regelungen aufgrund von Beschlüssen der MPK, z.B. für die Quarantäne von Geboosterten. In diesem Fall werde ich Sie umgehend auch auf der Homepage informieren.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 4.1.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Ihnen neue Informationen zum Unterricht in den kommenden Wochen auf Grundlage des 17. Hinweisschreibens aus dem Bildungsministerium geben.
- Die neuen Regelungen sind in Vorbereitung auf eine zu erwartende Änderung der Pandemielage durch das Auftreten der Omikron-Variante getroffen worden. Insbesondere soll einer möglichen Häufung von Infektionen und damit verbundenen Quarantänemaßnahmen Rechnung getragen werden.
- Die neuen Regelungen beschreiben, ob und in welchem Umfang der Unterricht in Präsenz-, Wechsel oder Distanzform durchgeführt wird. Es gilt aber weiterhin, dass der Unterricht möglichst vollständig in Präsenz durchgeführt wird.
- Hierzu werden drei Phasen beschrieben. In Phase 1 wird grundsätzlich in Präsenz unterrichtet, in Phase 2 kann es in einzelnen Jahrgängen zum Wechselunterricht kommen, in Phase 3 muss dann zum Distanzunterricht übergegangen werden.
- Die Entscheidung, welche Unterrichtsform in welcher Jahrgangsstufe gilt, trifft die Schulleitung jeweils am Donnerstag für die darauffolgende Woche. In der laufenden Woche gilt für alle Klassenstufen Präsenzunterricht.
- Ein Wechsel der Unterrichtsform wird den Schüler per Durchsage am jeweiligen Donnerstag bekannt gegeben, ebenso die dann geltenden Detailregeln. Auf der Homepage finden Sie dann ebenfalls eine entsprechende Information. Sollte es keine Information geben, bleibt es bei der bestehenden Form des Unterrichts.
- Grundlage für die Entscheidung über die Unterrichtsform ist, in welchem Umfang das Kollegium für den Unterricht in Präsenz zur Verfügung steht. Sollten die Lehrkräfte uneingeschränkt oder nur unwesentlich eingeschränkt für den Unterricht zur Verfügung stehen, bleibt es beim Unterricht in Präsenz. Falls der Lehrkräfteeinsatz stärker eingeschränkt ist, muss zu den Phasen 2 bzw. 3 übergegangen werden.
- Für die Klassenstufe 12 ist unabhängig von der jeweiligen Phase Präsenzunterricht vorgesehen. Für die Klassenstufen 5 und 6 ist ebenfalls grundsätzlich Präsenzunterricht vorgesehen. Nur falls dieser nicht mehr abzusichern ist, erfolgt hier eine Übergang in eine andere Unterrichtsform, dann ist aber eine Notbetreuung zu gewährleisten. Die Klassenstufe 11 ist, sofern der Präsenzunterricht für die Klassen 5, 6 und 12 abgesichert ist, mit Priorität ebenfalls in Präsenz zu unterrichten.
- Punkt 7 bedeutet demzufolge auch, dass bei Notwendigkeit zuerst die Klassenstufen 7-10 in eine andere Unterrichtsform wechseln.
- Die Zeugnisausgabe erfolgt in Abhängigkeit von der Unterrichtsform.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 27.12.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie über neue Regelungen u.a. zur Umsetzung der Teststrategie informieren.
- Die Frist für den Nachweis der Masernschutzimpfung wurde erneut verlängert. Neuer Termin ist nunmehr der 31.7.2022.
- Es wurde die 4. Schul-Corona-Verordnung hinsichtlich des Testverfahrens verändert. Die Änderungen lauten wie folgt:
- Der Test erfolgt ab dem 3.1.2022 dreimal wöchentlich.
- Die genauen Wochentage werden noch durch die Schulleitung festgelegt. Für die erste Schulwoche werden dies der Montag, Mittwoch und Freitag sein.
- Vom Test sind nun nur noch Personen befreit, die mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Testtermin geboostert sind. Falls Schüler sich von der Testpflicht befreien lassen wollen, legen diese vor Beginn der Testung im Unterricht bzw. vor Beginn der jeweils 1. Unterrichtsstunde des Schülers einen entsprechenden Nachweis vor. Die Testpflicht gilt also ab 3.1.2022 auch für alle geimpften bzw. genesenen Schüler, sofern diese nicht zusätzlich mindestens 14 Tage vor dem Testtermin geboostert worden sind. Das Verfahren zur Durchführung der Tests ist ansonsten unverändert. Der Test kann in der Schule unter Aufsicht, durch das Beibringen einer Testbescheinigung oder mittels Durchführung in der Häuslichkeit mit Abgabe der Selbsterklärung erfolgen.
- Schüler, die bisher von der Testpflicht befreit waren, dieser nun aber wieder unterliegen, können die Tests auch wieder auf Wunsch in der Häuslichkeit durchführen. Die Ausgabe der Testsets wird in der 1. Schulwoche organisiert.
- Hinsichtlich der Maskenpflicht gibt es keine Veränderungen. Es ist weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung ausreichend.
- Ein weiteres Hinweisschreiben des BM wurde avisiert. In diesem soll es wieder eine Stufenregelung zum Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht geben. Es soll zum Schulbeginn zusammen mit einem Elternbrief des BM vorliegen. Ziel ist aber unverändert die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs. In der Mail aus dem BM wird ausdrücklich betont, dass man derzeit von einem regulären Unterrichtsbeginn am 3.1.2022 ausgeht. Bitte schauen Sie auch am 2.1.2022 nochmals auf unsere Homepage, falls weitere neue Regelungen eintreffen.
Einen gelungenen Start in das neue Jahr und alles Gute für 2022, bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 3.12.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Ihnen neue Informationen zum Unterricht am 20. und 21.12.2021 gemäß dem 12. Hinweisschreiben des BM und zur Umsetzung des Distanzunterrichts geben.
- Der Präsenzunterricht ist an diesen beiden Tagen ausgesetzt.
- Alle Schüler erhalten von den Lehrkräften für den Unterricht lt. Stundenplan an diesen beiden Tagen Aufgaben, die selbständig in der Häuslichkeit zu erledigen sind. Diese werden von den Lehrkräften entweder in der Woche vom 13.-17.12. den Schülern direkt mitgegeben oder in der Lernplattform eingestellt.
- Weitergehender Distanzunterricht ist für diese beiden Tage nicht vorgesehen.
- Die erledigten Aufgaben sind von den Schülern zur 1. Unterrichtsstunde im jeweiligen Fach im neuen Kalenderjahr in den Präsenzunterricht mitzubringen. Dort erfolgt dann die Kontrolle und Auswertung der Aufgaben, eine Bewertung kann ebenfalls entsprechend den Regelungen der Leistungsbewertungsverordnung erfolgen.
- Gibt es für die Schüler der Klassenstufen 5 und 6 dringenden Betreuungsbedarf, bitte ich die Erziehungsberechtigten einen solchen bis zum 10.12.21 bei den jeweiligen Klassenleitern anzuzeigen. Diese geben diesen an die Schulleitung weiter, diese wird dann eine Betreuung organisieren. Eine Nachweispflicht bzgl. einer systemrelevanten Tätigkeit der Eltern besteht diesmal nicht.
- In verschiedenen Fällen besteht die Verpflichtung der Schule, Distanzunterricht für alle oder ausgewählte Schüler zu organisieren. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier. Hierbei sind wir aber oftmals auf Informationen Ihrerseits angewiesen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, wenn sich Schüler entweder aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 oder als enge Kontaktperson in häuslicher Isolation bzw. in Quarantäne befinden. I.d.R. erhalten wir hiervon nur von Ihnen Kenntnis. Das Gesundheitsamt informiert uns entweder überhaupt nicht oder stark verspätet.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 1.12.21
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Sie finden im Folgenden als Download drei Merkblätter des Landes für
- mit COVID-19 Infizierte,
- Kontaktpersonen von mit COVID-19 Infizierten, die geimpft bzw. genesen sind,
- Kontaktpersonen von mit COVID-19 Infizierten, die nicht geimpft bzw. genesen sind.
Diese Merkblätter beschreiben, wie Sie sich in einem dieser Fälle zu verhalten haben. Sie sind nicht speziell für die Schulen geschrieben worden, wie man aus manchen Formulierungen schließen kann, aber trotzdem auch für die Schulen gültig. Bitte Richten Sie Ihr Verhalten entsprechend aus.
Bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Greifswald, 02.12.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
heute haben mich zwei Mitteilungen aus dem Bildungsministerium erreicht. Das verlinkte Schreiben des Ministeriums besagt im Kern, dass für Schüler der Schülerausweis als Nachweis für den in der Schule durchgeführten Test dient. Damit werden keine gesonderten Zertifikate durch die Schule mehr ausgestellt.
In der zweiten Mitteilung heißt es ergänzend: "Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können an der Teststrategie der Schulen gemäß § 1a Absatz 1 Schul-Corona-Verordnung teilnehmen. In diesem Fall gilt der Schülerausweis als Nachweis für die Testung." Damit ist klar gestellt, dass auch die bisher vom Testen befreiten Schüler freiwillig an diesen Tests teilnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 26.11.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Ihnen neue Informationen zum geänderten Hygieneplan Schulen gemäß dem 10. Hinweisschreiben des BM geben.
- Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (z.B. einer OP-Maske) anstelle einer einfachen Mund-Nase-Bedeckung wird dringend empfohlen.
- Der Sportunterricht kann nur im Freien durchgeführt werden und ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Umfang und Intensität sind so zu gestalten, dass durch die Schüler Alltagskleidung getragen werden kann. Bitte achten Sie auf eine entsprechende Bekleidung. Unterricht in Sporttheorie ist weiterhin möglich. Die Sportlehrer können Bewegungsaufgaben als Hausaufgabe erteilen. Schwimmunterricht kann erteilt werden, sofern die Landes-Corona-Verordnung dies zulässt.
- Unterricht in Musik und DSP: Die Durchführung dieses Unterrichts kann unter Auflagen weiter erfolgen. DSP ist ohne physischen Kontakt zu erteilen. Gemeinsamer Gesang ist nur im Freien bei Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern erlaubt. In Innenräumen kann eine einzelne Person ein Lied vortragen, hierzu ist ebenfalls ein Mindestabstand von 2 Metern, wenn möglich 3 Metern, einzuhalten. Es gilt Maskenpflicht, mit Ausnahme der singenden Person. Gruppen- und Chorgesang sind in Innenräumen untersagt.
- Elterngespräche werden in der Regel bis auf weiteres telefonisch oder als Videokonferenz durchgeführt.
- Am 3.12. läuft die gegenwärtige Schul-Corona-Verordnung aus. Es ist mit einer Erhöhung der Testfrequenz zu rechnen. Weitere Änderungen wird es sicher in Anbetracht der bestehenden Pandemielage geben, sind mir derzeit aber noch nicht bekannt. Ich informiere Sie, falls es signifikante Änderungen gibt, mit einem weiteren Elternbrief auf der Homepage.
- Ein Elternbrief des Bildungsministeriums ist hier als PDF-Datei verlinkt: "Brief vom 25.11.2021 - Präsenzunterricht absichern – Hygienemaßnahmen an Schulen umsetzen".
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 11.10.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Ihnen neue Informationen zum Betretungsverbot beim Auftreten von Symptomen gemäß dem 8. Hinweisschreiben des BM geben.
- Bei schweren Symptomen, wie z. B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht weiterhin ein Betretungsverbot.
- Es muss zum Wiederbetreten der Schule jedoch lediglich eine Selbsterklärung (diese können Sie hier herunterladen und ebenso weiter unten auf der Startseite finden) vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, dass sie entweder
- a) einen aktuellen negativen Testnachweis, z. B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder
- b) ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
- Die Verwendung des Formblattes zur Selbsterklärung wird empfohlen, die Selbsterklärung kann aber auch formlos in Schriftform erfolgen. Sie ist im Sekretariat vorzuzeigen oder als pdf-Datei (oder in einem ähnlichen Format) einer Mail an das Sekretariat beizufügen. Das Formblatt finden Sie ebenfalls auf der Homepage. Das Formblatt verbleibt nicht in der Schule.
- Treten bei Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Es ist auch keine Selbsterklärung abzugeben. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-Corona-Verordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.
- Maskenpflicht: Für die ersten beiden Wochen nach Ende der Herbstferien besteht grundsätzlich im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht, die Ausnahmen nach Schul-Corona-Verordnung haben sich nicht geändert. Mit Beginn der 3. Unterrichtswoche kann die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände entfallen. Voraussetzung ist, dass sich unser Landkreis dann wieder am vorletzten Unterrichtstag der vierzehn Tagesfrist in der Stufe „grün“ der risikogewichteten Einstufung befindet. Ich werde durch Durchsage rechtzeitig bekannt geben, welche Regelung ab dem 25.10. gilt.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 1.9.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie schon in den vergangenen Jahren möchte ich Sie als Schulleiter des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums in Zukunft über Neuigkeiten, wichtige Veränderungen und Ereignisse an unserer Schule zum Schuljahresbeginn kurz informieren, die es trotz Corona natürlich auch gibt.
Lehrkräfte:
Frau Dr. Otte (Biologie/Chemie), Frau Neumann (Geographie/Englisch), Frau Basner (Kunst/Geographie) und Frau Dr. Schöner (Biologie/Chemie) wurden mit Beginn des Schuljahres neu eingestellt.
In den Ruhestand ist Frau Schaffarzyk getreten, Herr Schulz wurde vom IQMV zu uns zurückversetzt.
Herr Schmidt-Grassee und Frau Kenj sind jeweils für einen Kurs bzw. eine Klasse in Französisch bzw. Englisch auch in diesem Jahr zu uns abgeordnet.
Frau Dr. Schöner (Biologie/Chemie) wird sich in Elternzeit befinden.
Zum Ende des 1. Halbjahres bzw. zu beginn des 2. Halbjahres werden Frau Mielke (Englisch/Russisch) und Frau Redlich (Englisch/Russisch) in den Ruhestand treten. Daher werde ich den Personaleinsatz für das 2. Halbjahr neu planen müssen, die Konsequenz werden Lehrerwechsel und ein neuer Stundenplan (mit Ausnahme der Klasse 11 und 12) sein.
Als Vertretungslehrkraft wurde Herr Rust (Englisch/Geschichte) eingestellt. Neben einigen Stunden, in denen sie fest unterrichtet, wird Herr Rust bei uns und auf Anforderung auch an anderen Schulen im Vertretungsunterricht eingesetzt.
Der Unterricht konnte auf diese Weise vollständig abgesichert werden und regulär beginnen.
BuFDi/Fremdsprachenassistentin:
Die Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes war bis zum 31.8. noch mit Herrn Niedergesäß besetzt, ab dem 1.10. wird Frau Weder diese Stelle besetzen. In diesem Schuljahr werden wir wieder eine Fremdsprachenassistentin an der Schule haben, die Mitte September eintrifft.
Ganztagsunterricht:
Der Ganztagsunterricht wird dieses Jahr planmäßig starten, nachdem es hier in den letzten beiden Schuljahren coronabedingt erhebliche Einschränkungen gegeben hat. Allerdings sind auch hier die definierten Gruppen zu beachten.
Neue Rechtsverordnungen
- Förderverordnung Sonderpädagogik: Hier wurde im wesentlichen das Antragsverfahren neu gestaltet.
- Rahmenpläne: Es gelten aufwachsend mit Klasse 7 neue Rahmenpläne in Physik, Biologie, Kunst und Musik, aufwachsend mit Klasse 8 in Chemie und in den Klassenstufen 11 und 12 in Sport.
- Schulpflichtverordnung: Die Schule ist nunmehr berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen, als Nachweis für krankheitsbedingtes Fehlen, ärztliche Atteste zu verlangen.
Klassenbildung:
Wir werden wieder eine neue fünfte Klasse und vier neue siebte Klassen aufnehmen, die drei allgemeinen 7. Klassen mussten aufgrund von Abgängen zu zwei 8. Klassen zusammengelegt werden. Dagegen wurden aufgrund von zusätzlichen Anmeldungen die bisherigen beiden 8. allgemeinen Klassen wieder in drei Klassen aufgeteilt.
30 Jahre Alexander-von-Humboldt-Gymnasium
Im Unterschied zu den runden Jubiläen in der Vergangenheit haben wir aufgrund der coronabedingten Einschränkungen entschieden, auf große Veranstaltungen (z.B. Festveranstaltung, Schulhoffest, Alumniball) zu verzichten. Wir werden über das Schuljahr hinweg, mit Aktivitäten unser Jubiläum begehen.
Wanderfahrten:
Nach bisherigem Stand sind die geplanten Wanderfahrten weiterhin möglich. Da diese auf Beschluss der Schulkonferenz auf Ziele in Deutschland beschränkt wurden und die Inzidenz in den Zielgebieten außerhalb unseres Bundeslandes zur Zeit niedriger als bei uns sind, hoffe ich, dass sie wie geplant durchgeführt werden können.
Masernschutzgesetz:
Ich möchte daran erinnern, dass nunmehr bis zum 31.12.2021 für alle Schüler (und alle an der Schule tätigen Personen) ein Nachweis über den Impfschutz bzw. die Immunität zu erbringen ist. Ich erwarte hier noch Durchführungshinweise, auf den Elternversammlungen werden weitere Informationen, auch über mögliche Konsequenzen, gegeben. Trotzdem sollte, falls nicht vorhanden, die Zeit genutzt werden, eine Impfung vornehmen zu lassen.
Ich wünsche allen Schülern ein erfolgreiches Schuljahr, bleiben Sie vor allem gesund.
U. Burmeister
Schulleiter
Greifswald, den 27.7.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Ihnen Informationen in Hinblick auf das neue Schuljahr, insbesondere zu den Themen Testen, Impfen und Maskenpflicht geben. Hier haben sich gegenüber dem Stand zu Beginn der Ferien Änderungen ergeben.
- Gesundheitserklärung: Zu Beginn der KL-Stunden werden von allen Schülern die Gesundheitserklärungen eingesammelt. Diese findet sich auf der Homepage, allen neu aufgenommen Schülern wurde diese auf dem Postweg zugesandt. Liegt diese nicht vor, werden die betreffenden Schüler aus dem Unterricht genommen und die Erziehungsberechtigten verständigt, um die Erklärung nachzureichen oder die Schüler abzuholen.
- Testen: Es besteht weiterhin Testpflicht. Ausgenommen sind alle vollständig geimpften und alle genesenen Personen. Die Ausnahme ist nur wirksam, wenn der entsprechende Nachweis vorgelegt wird. Dies erfolgt erstmals in der Klassenleiterstunde am 2.8. vor der Durchführung der Selbsttests. Später werden die nachweise individuell im Sekretariat vorgelegt.
Die Testpflicht ist immer am Montag bzw. Mittwoch zu erfüllen. Über das Verfahren beim Testen entscheiden ab sofort die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler. Der Selbsttest wird entweder wie bisher in der Schule unter Aufsicht, extern in anerkannten Testzentren oder in der Häuslichkeit. Hierzu gelten folgende neue Regelungen:
- Schüler, die am Selbsttest unter Aufsicht der Schule teilnehmen, benötigen eine Einverständniserklärung. Den neu aufgenommenen Schülern wurde diese auf dem Postweg zugesandt, für die Schüler, die bereits im letzten Schuljahr unser Gymnasium besucht haben, liegt diese vor. Das Dokument findet sich auch auf der Homepage.
- Schüler, die den Test bei einem externen Testzentrum vorgenommen haben, legen eine entsprechende Bestätigung vor. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
- Schüler, die den Selbsttest in der Häuslichkeit vorgenommen haben, legen zu jedem Testtermin die Selbsterklärung vor, das Formblatt finden Sie ebenfalls auf der Homepage. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
- Schüler, die nicht von der Testpflicht befreit sind, nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen bzw. keine Bescheinigungen nach 1c) oder 1d) beibringen, werden vom Unterricht ausgeschlossen, die Erziehungsberechtigten werden von uns verständigt und zur Abholung der Schüler aufgefordert.
- Die Selbsttests können mit selbst beschafften oder von der Schule ausgegebenen Testsets durchgeführt werden. Falls Sie die Bereitstellung durch die Schule wünschen, füllen die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler bitte das Formblatt „Durchführung der Selbsttests in der Häuslichkeit“ aus, dass Sie ebenfalls auf der Homepage finden. Die Testsets für die 1. Unterrichtswoche können gegen Vorlage des Formblatts noch in dieser Woche im Sekretariat abgeholt werden bzw. werden in der 1. Schulwoche an die Schüler ausgegeben. Ab der 2. Schulwoche werden während des 1. Testtermins die Testsets für fünf Wochen den Schülern mitgegeben. Die Ausgabe erfolgt gegen Unterschrift. Schüler, die den Unterricht erst später beginnen, erhalten die Testsets im Sekretariat.
- Schüler, die bei einem in der Schule durchgeführten Selbsttest ein positives Ergebnis aufweisen, werden in einem gesonderten Raum gebracht, die Erziehungsberechtigten werden verständigt und von diesen abgeholt.
- Für die Elternversammlungen besteht ebenfalls Testpflicht. Bitte haben Sie einen entsprechenden Nachweis dabei, der nicht älter als 24 Stunden ist. Vollständig geimpfte oder genesene Personen sind von der Testpflicht befreit, müssen aber den Nachweis vorlegen.
- Impfungen: Neben den Lehrkräften erhalten nunmehr auch die Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein Impfangebot. Hierzu beachten Sie bitte die auf der Homepage befindlichen Schreiben und Flyer des Bildungsministeriums an die Eltern und Schüler. Es ist geplant, die Impfungen durch mobile Impfteams direkt an den Schulen durchzuführen. Hierzu wird ein Meldebogen an alle betreffenden Schüler ausgegeben, Rückgabetermin ist der 4.8., falls Interesse bekundet werden soll. Es besteht aber keine Rückgabepflicht. Der Meldebogen ist auch auf der Homepage zu finden.
- Maskenpflicht: Für die ersten beiden Wochen besteht grundsätzlich im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht, die Ausnahmen nach Schul-Corona-Verordnung haben sich nicht geändert. Mit Beginn der 3. Unterrichtswoche entfällt die Pflicht im Unterricht und im Freien, nicht aber z.B. auf den Fluren. Für die Elternversammlungen besteht ebenfalls Maskenpflicht.
- Für die Befreiung von Schülern vom Präsenzunterricht ist ein neuer Antrag oder ein Antrag auf Fortschreibung zu stellen. Die Zugehörigkeit des einzelnen Schülers (oder ggf. von Personen, die mit dem betreffenden Schüler in einer häuslichen Gemeinschaft leben) zu einer Risikogruppe ist glaubhaft zu machen. Bei Fortschreibung entfällt die Notwendigkeit zur Glaubhaftmachung. Bitte reichen Sie diese Anträge in Schriftform über die Schule an das Staatliche Schulamt.
- Nach der gegenwärtigen Rechtslage können die Klassen- und Studienfahrten sowie das Betriebspraktikum in Klasse 11 durchgeführt werden. Bei einer veränderten Pandemielage kann sich dies aber ändern.
- Neue und weitergehende Informationen werde ich wie gewohnt in weiteren Rundbriefen geben. Die Schüler werden am 1. Schultag in den Klassenleiterstunden ebenfalls umfassend informiert und neu belehrt.
Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund,
U. Burmeister
Schulleiter